Die Suche nach dem richtigen Tarif gestaltet sich aber oft sehr schwierig, da die exakten Leistungen selten transparent seitens der Versicherungen dargestellt werden. Der Verbaucher ist bei demVergleich von Zusatzversicherung auf neutrale Vergleichsportale angewiesen, um die Leistungsunterschiede zu sehen.
Die Unterschiede in den Leistungen der einzelnen Versicherungen sind enorm. Grundsätzlich kann man 3 Bereiche unterscheiden, welche die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung definieren.
1.Leistungen für Zahnersatz
Unter Zahnersatz-Leistungen versteht man die Leistungen, die sich auf die Wiederherstellung oder Ersatz eines geschädigten Zahnes beziehen. Wie zum Beispiel das einsetzen eines Implantates. Diese Leistungen werden von den Versicherungen in Ihrer Werbung oft besonders herausgestellt, weil sie dem Kunden am leichtesten zu erklären sind.
2.Leistungen für Zahnbehandlung
Unter Zahnbehandlungen fallen zum Beispiel Leistungen für Parodontose und die sehr wichtige Prophylaxe (professionelle Zahnreinigung). Dieser sehr wichtige Leistungsbereich wird leider relativ oft durch die Versicherungen ausgeklammert. Obwohl diese Leistungen sehr wichtig sind. 30 % aller Deutschen leiden unter Parodontose. Die GKV zahlt aber nur in seltenen Fällen für eine Parodontose-Behandlung, die leicht über 1000,- € kosten kann.
Die Leistung für regelmäßige Prophylaxe ist zwar aus dem Gesichtspunkt der Risikoabsicherung zweitrangig. Für Personen die regelmäßig eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen, führt eine solche Erstattung zu einem Refinanzierungseffekt, da die bezahlten Beiträge sicher wieder zurückerstattet werden.
3.Leistungsbegrenzungen
Ein beliebtes Mittel zur Kosteneinsparung seitens der Versicherung, sind die sog. tariflichen Leistungsbegrenzungen. Die Leistungen werden für Bereich entweder in der Quantität oder in Qualität bzw. Höhe eingeschränkt. Hier bei sollte man auf realistische Beschränkungen achten, die auch dem tatsächlichen Preisniveau des Zahnarztes angepasst sind. Eine Beschränkung pro Implantat auf 500,- € ist als negativ zu beurteilen, da die tatsächlichen Kosten inklusive Knochenaufbau bis zu 2000,- betragen können.
Weite Informationen zu den Leistungsbegrenzungen unterschiedlicher Zusatzversicherungen finden sie hier.