Die Lebenserwartung der Menschen steigt und ältere
Leute sind häufiger von Krankheiten geplagt und
benötigen
Unterstützung an ihrer Seite, um den Alltag
überwinden zu können.
Die gesetzliche Pflegekasse stellt alleinig eine
Grundversorgung dar. Ein großer Anteil der
Pflegekosten ist vom Pflegebedürftigen oder seinen
nächsten Angehörigen zu übernehmen. Genügen die
eigenen finanziellen Mittel hierfür nicht aus,
werden die nächsten Angehörigen vom Sozialamt in
die Verbindlichkeit genommen, die überwiegend mit
den hohen Kostenaufwendungen ganz und gar
überfordert sind. Auch auf Vermögenswerte wie
Immobilien und Lebensversicherungen kann das
Sozialamt zugreifen.
Private Vorsorge ist das A und O.
Teure Heimpflege:
Die Zahl der stationär Betreuten steigt stets nach
oben. Davon bekommen bereits heutzutage schon
60 Prozent Sozialhilfe. Der Grund liegt in den
hohen Ausgaben, die Sie sich keineswegs Leisten
können oder keine Angehörigen haben,
die zu diesem Zweck aufkommen.
Pflegestufen
In der Pflegeversicherung werden die Leistungen
für den Pflegebedürftigen nach Pflegestufen
zugeteilt. Hierbei gibt es die Pflegestufen 0, I,
II und III. Pflegestufe 0 berücksichtigt dabei
vornehmlich die Pflegebedürftigen, die an
geistigen Einschränkungen, wie zum Beispiel
Geistiger Verfall leiden, ansonsten aber
keinesfalls durch körperliche Beschwerden auf die
Pflegekasse angewiesen sind. Diese Pflegestufe
wird vom medizinischen Gutachtern der Krankenkasse
gesondert festgestellt.
Die Pflegestufen werden gemäß bestimmten Merkmalen
charakterisiert.
Auf diese Weise hat jede der Pflegestufen drei
Kategorien, in denen bestimmte Werte festgelegt
sind: die Häufigkeit der Pflege, die Zeitspanne
der Pflege und die tägliche Gesamtdauer. Dabei
wird hier das Wort Grundpflege gebraucht. Dieses
bezieht sich auf die Unterstützung, bei den
Aufgaben im täglichen Alltag, wie Ankleiden,
Speisen oder Gesundheitspflege, die von der
Pflegekasse erneut eindeutig definiert werden.
So legt die Pflegestufe eins einen täglichen
Grundpflegeaufwand, bei min. 45 Minuten
Dauer und einer täglichen Gesamtdauer von 90
Minuten fest. In der Stufe II sind es dreimal
täglich, min. 2 Stunden am Tag, bei einer
täglichen Gesamtdauer von 3 Stunden für
die Pflege. Pflegestufe III erfordert eine
Grundpflege rund um die Uhr, bei wenigstens 4
Stunden und höchstens 5 Stunden am Tag. Weiterhin
gibt es in Stufe III auch noch den
Härtefall, bei dem sechs Stunden Grundpflege pro
Tag unentbehrlich sind, von denen wiederum
3 Stunden auf die Nacht verteilt sein müssen.
Sorgen Sie rechtzeitig anhand einer privaten
Pflegezusatzversicherung vor, damit Sie im Alter
auf keinen Fall als Sozialfall enden.
Schon Ihren Angehörigen oder Kindern zuliebe
sollten Sie aus diesem Grund mit einer
Pflegezusatzversicherung Vorsorge betreiben. Denn
Elternunterhalt ist ein Thema, vor dem es Vielen
graut. Sorge macht sich breit, falls das
Sozialamt Informationen über die Einkünfte der
Kinder des Pflegebedürftigen anfordert. Aber es
ist nun einmal Pflicht, dass Kinder ihre Eltern
behilflich sind, wenn sie zu einem Pflegefall
werden, der in einer Unterkunft untergebracht
werden muss.