Im Zuge der Überalterung der Bevölkerung ist es ratsam in jungen Jahren über eine eventuelle private Absicherung im Bereich der Pflegeversicherung nachzudenken. Pflegezusatz, private Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Pflegezusatzversicherung, Krankenzusatzversicherung, Krankenversicherung

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 Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters aufgenommen

Im Zuge der Überalterung der Bevölkerung ist es ratsam in jungen Jahren über eine eventuelle private Absicherung im Bereich der Pflegeversicherung nachzudenken.

Die Lebenserwartung der Menschen steigt und ältere Leute sind häufiger von Krankheiten geplagt und benötigen Unterstützung an ihrer Seite, um den Alltag überwinden zu können. Die gesetzliche Pflegekasse stellt alleinig eine Grundversorgung dar. Ein großer Anteil der Pflegekosten ist vom Pflegebedürftigen oder seinen nächsten Angehörigen zu übernehmen. Genügen die eigenen finanziellen Mittel hierfür nicht aus, werden die nächsten Angehörigen vom Sozialamt in die Verbindlichkeit genommen, die überwiegend mit den hohen Kostenaufwendungen ganz und gar überfordert sind. Auch auf Vermögenswerte wie Immobilien und Lebensversicherungen kann das Sozialamt zugreifen. Private Vorsorge ist das A und O. Teure Heimpflege: Die Zahl der stationär Betreuten steigt stets nach oben. Davon bekommen bereits heutzutage schon 60 Prozent Sozialhilfe. Der Grund liegt in den hohen Ausgaben, die Sie sich keineswegs Leisten können oder keine Angehörigen haben, die zu diesem Zweck aufkommen. Pflegestufen In der Pflegeversicherung werden die Leistungen für den Pflegebedürftigen nach Pflegestufen zugeteilt. Hierbei gibt es die Pflegestufen 0, I, II und III. Pflegestufe 0 berücksichtigt dabei vornehmlich die Pflegebedürftigen, die an geistigen Einschränkungen, wie zum Beispiel Geistiger Verfall leiden, ansonsten aber keinesfalls durch körperliche Beschwerden auf die Pflegekasse angewiesen sind. Diese Pflegestufe wird vom medizinischen Gutachtern der Krankenkasse gesondert festgestellt. Die Pflegestufen werden gemäß bestimmten Merkmalen charakterisiert. Auf diese Weise hat jede der Pflegestufen drei Kategorien, in denen bestimmte Werte festgelegt sind: die Häufigkeit der Pflege, die Zeitspanne der Pflege und die tägliche Gesamtdauer. Dabei wird hier das Wort Grundpflege gebraucht. Dieses bezieht sich auf die Unterstützung, bei den Aufgaben im täglichen Alltag, wie Ankleiden, Speisen oder Gesundheitspflege, die von der Pflegekasse erneut eindeutig definiert werden. So legt die Pflegestufe eins einen täglichen Grundpflegeaufwand, bei min. 45 Minuten Dauer und einer täglichen Gesamtdauer von 90 Minuten fest. In der Stufe II sind es dreimal täglich, min. 2 Stunden am Tag, bei einer täglichen Gesamtdauer von 3 Stunden für die Pflege. Pflegestufe III erfordert eine Grundpflege rund um die Uhr, bei wenigstens 4 Stunden und höchstens 5 Stunden am Tag. Weiterhin gibt es in Stufe III auch noch den Härtefall, bei dem sechs Stunden Grundpflege pro Tag unentbehrlich sind, von denen wiederum 3 Stunden auf die Nacht verteilt sein müssen. Sorgen Sie rechtzeitig anhand einer privaten Pflegezusatzversicherung vor, damit Sie im Alter auf keinen Fall als Sozialfall enden. Schon Ihren Angehörigen oder Kindern zuliebe sollten Sie aus diesem Grund mit einer Pflegezusatzversicherung Vorsorge betreiben. Denn Elternunterhalt ist ein Thema, vor dem es Vielen graut. Sorge macht sich breit, falls das Sozialamt Informationen über die Einkünfte der Kinder des Pflegebedürftigen anfordert. Aber es ist nun einmal Pflicht, dass Kinder ihre Eltern behilflich sind, wenn sie zu einem Pflegefall werden, der in einer Unterkunft untergebracht werden muss.

ID Nr.: 500
Suchwörter: Pflegezusatz, private Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Pflegezusatzversicherung, Krankenzusatzversicherung, Krankenversicherung.
Kategorie: Finanzen & Wirtschaft  Finanzen & Wirtschaft
Artikeltyp: Partner Artikel
Hinzugefügt: 25.08.2011
Autor: Hartmann
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