Desweiteren wird die Bioresonanztherapie auch als "Multiresonanztherapie" oder "biophysikalische Informationstherapie" bezeichnet.
Funktionsweise und Durchführung der Bioresonanztherapie:
Aufgrund unseres Nervensystems werden geringe elektrische Ströme im Körper erzeugt, die für die Reizweiterleitung nötig sind, damit zum Beispiel ein Muskel kontrahieren kann oder unser Herz schlägt. Jeder Mensch aber auch Organe selbst haben somit ihr eigenes Spektrum, sprich ihre eigene Schwingung. Wird der Organismus mit störenden Faktoren konfrontiert, gerät diese Schwingung aus ihrem Gleichgewicht. Als störende Faktoren werden beispielsweise psychische Belastungen, Allergene und Gifte, etc. angesehen.
Die Bioresonanz-Geräte messen zum einen die individuelle Schwingung eines jeden Patienten.
Die Messung erfolgt mittels Elektroden, die an der Hand, am Fuß, an der Bauchdecke über entsprechenden Organen oder auf sog. Akupunkturpunkten angebracht werden. Die Schwingungen werden in das Gerät geleitet, dort durch eine Phasenverschiebung umgewandelt und dem Patienten als sogenannte Therapieschwingung wieder zugeführt. Somit wird die pathologische Frequenz einfach "gelöscht". Zum anderen werden die Bioresonanz-Geräte aber auch für diagnostische Zwecke genutzt. So können mit den, von den Geräte-Herstellern, mitgelieferten Testsets Allergien bestimmt oder Medikamente ausgetestet werden.
Weitere Anwendungsgebiete für die Bioresonanztherapie sind zum Beispiel viele chronische Erkrankungen, rheumatische oder neurologische Beschwerden. Nicht angewendet werden darf die Bioresonanztherapie bei Patienten, die einen Herzschrittmacher tragen.
Kostenerstattung durch die GKV:
Da ein Nachweis über die Wirksamkeit der Bioresonanztherapie bisher nicht erbracht ist, ist diese Therapie von der generellen Erstattungsfähigkeit durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen worden. Eine Erstattung wird daher durch die gesetzlichen Krankenkassen im Einzelfall entschieden.