Professionelle Zahnreinigung - Prophylaxe beim Zahnarzt
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Die professionelle Zahnreinigung - auch Prophylaxe oder PZR genannt, nimmt in der modernen Zahnmedizin eine zentrale Rolle ein. Sie hilft Erkrankungen der Zähne und des Zahnfleisches wirksam zu verhindern. Es wird empfohlen, diese halbjährlich durchführen zu lassen.
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Leider reicht regelmäßiges Zähneputzen allein nicht aus, um Zahnkrankheiten vorzubeugen. Deshalb bietet ihr Zahnarzt in Ergänzung zur häuslichen Pflege Prophylaxe-Maßnahmen an. Diese Maßnahmen werden von geschultem Personal in der Zahnarztpraxis durchgeführt. Hauptverursacher von Karies und Zahnfleischerkrankungen sind durch Bakterien besiedelte Zahnbeläge. Diese Beläge können nicht immer durch die häusliche Zahnpflege entfernt werden. Aus diesem Grund gibt es die professionelle Zahnreinigung (PZR oder Prophylaxe). Ziel ist die Entfernung von an den Zähnen anhaftenden weichen (Plaque) und harten Belägen (Zahnstein, Konkremente). Vor jeder PZR wird das Gebiss gründlich von der behandelnden Zahnärztin oder dem behandelnden Zahnarzt untersucht. Die eigentliche Prophylaxe wird dann von einer speziell ausgebildeten Helferin durchgeführt. Sie entfernt die harten Beläge an den Zahnoberflächen mit speziellen Instrumenten. Dabei werden insbesondere Nischen, wie z.B. die Zahnzwischenräume, besonders gründlich gereinigt.
Nach den harten Belägen werden die weichen Beläge entfernt. Hierzu benutzt die Prophylaxeassistentin weiche Bürstchen mit Polierpasten und Zahnseide. Sollten hartnäckige Beläge und Verfärbungen nicht wegpolierbar sein, kann versucht werden diese mit einem Pulver-Wasserstrahlgerät zu entfernen. Tief in der Zahnsubstanz sitzende Verfärbungen können allerdings meist nur durch ein Bleaching (Bleichen der Zähne) entfernt werden. Abschließend wird der Patient hinsichtlich der häuslichen Zahnpflege beraten. Idealer Weise sollte die Zahnreinigung alle sechs Monate wiederholt werden. Allerdings können auch kürzere Recall-Intervalle notwendig sein. Diese werden durch den behandelnden Zahnarzt festgelegt. Dies richtet sich nach dem persönlichen Karies und/oder Parodontitisrisiko. Die Kosten für die PZR richten sich nach dem Aufwand. Sie werden von den meisten privaten Krankenversicherungen übernommen. Gesetzlich versicherten Patienten werden die Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
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ID Nr.: |
96
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Suchwörter: |
Zahnarzt, Zahnärztin, Zahnarztpraxis, Teltow, Prophylaxe, Bleaching.
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Kategorie: |
Gesundheit & Wellness
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Artikeltyp: |
Standard Artikel
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Hinzugefügt: |
29.11.2007 |
Autor: |
Tobias Fink |
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